Beitragsordnung

Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen

Privatpersonen zahlen zusätzlich zu ihren Geschäftsanteilen jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100€.

Schüler, Studierende und Menschen mit geringem Einkommen können mithilfe des Beitrittsformulars einen ermäßigten Beitrag von 20€ pro Jahr beim Vorstand beantragen.

Zahlungsmodalitäten

Im Jahr des Beitritts:

  • Der Einzug der Einlagen und des Mitgliedsbeitrags erfolgt sofort nach Aufnahme
  • Beitragsanpassung nach Beitrittsdatum
    • Bei Eintritt im 1. Quartal: voller Mitgliedsbeitrag (regulär 100/erm. 20 €):
    • bei Eintritt im 2. oder 3. Quartal: halber Mitgliedsbeitrag (regulär 50/erm. 10 €):
    • bei Eintritt im 4. Quartal: kein Mitgliedsbeitrag

In den Folgejahren:

Einzug des vollen Jahresbeitrags (100/erm. 20 €) jeweils zum 15. März.


Mitgliedsbeitrag für Unternehmen

Xäls-Partnerbetriebe profitieren in einem erhöhten Maße von den Leistungen der Xäls eG und zahlen deswegen einen höheren jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Der Beitrag richtet sich nach dem Umsatz und nach der Art des Betriebes.

Beitragsberechnung

Art des Betriebes

Anteil vom Umsatz

Händler

0,075%

Verarbeiter/Erzeuger

0,1%

Für die Bemessung des Beitrages werden die Netto-Umsätze herangezogen.

  • Bei verbundenen Unternehmen werden die jeweiligen Einzelumsätze summiert. Als verbundene Unternehmen zählen solche bei denen sowohl eine unternehmerseitige (inhaberseitige) als auch eine wertschöpfungsmäßige Verbindung besteht. In der Landwirtschaft zählt z.B. auch eine Biogasanlage oder ein Hofladen zu einem verbundenen Unternehmen.
  • Ein verbundenes Unternehmen bei dem über 50% des Umsatzes durch Handel erwirtschaftet wird, wird bei der Berechnung als Händler veranschlagt.
  • Bei Erzeugerbetrieben werden produktionsbezogene Subventionen (ohne Investitionsfördermaßnahmen) mit zum Umsatz gezählt.


Beispielrechnung Mitgliedsbeitrag

Berechnung

Mitgliedsbeitrag

Händler

1.695.000 € × 0,075 %

1.271,25 € €

Verarbeiter

1.205.000 € × 0,05 %

1.205 €

Zahlungsmodalitäten

Im Jahr des Beitritts:

  • Einzug der Einlagen: sofort nach Aufnahme
  • Beitragsanpassung nach Beitrittsdatum: Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig für die vollen Restmonate des Jahres verechnet.

Beispiel:

  • Beitritt im August
  • ⇒ ganze Restmonate = Sept. bis Dez. = 4 Monate
  • ⇒ Jahresbeitrag für das erste Jahr = 4/12 des regulären Jahresbeitrags.

In den Folgejahren:

Einzug des vollen Jahresbeitrags jeweils zum 15. März.

Die Beitragsordnung als PDF