als Privatperson

So werde ich Mitglied

  1. Das untenstehende Formular entweder am Rechner oder handschriftlich ausfüllen
  2. Dann ausdruckenunterschreiben nicht vergessen – und:
    • in einem der Xäls-Partnerbetriebe persönlich abgeben
    • per Fax an:
      +49 (0)7071 53926-19
    • oder per Post an:
      Xäls eG – Ökologische Genossenschaft Neckar-Alb
      Europaplatz 2
      72072 Tübingen

Fragen & Antworten

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Wer kann Mitglied werden?

Privatpersonen oder Vereine, die die Arbeit von Xäls unterstützen möchten.

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Wie hoch ist ein Geno-Anteil?

Ein Genossenschaftsanteil beträgt immer 100€. Für Privatpersonen und Unternehmen.

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Wieso muss ich einen Jahresbeitrag zahlen?

In der Aufbauphase erwirtschaftet Xäls noch keine eigenen Einnahmen. Die laufenden Betriebsausgaben (Büro, Verwaltung, Marketing, Veranstaltungen) müssen deswegen zunächst aus Mitgliedsbeiträgen und Fördermitteln bestritten werden.

Wofür genau wir Ihr Geld einsetzen können Sie auf unserer Übersichtsseite Finanzen nachlesen.

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Wie hoch ist der Jahresbeitrag?

Es gibt unterschiedliche Jahresbeiträge:

  • Privatpersonen zahlen 100 €.
  • Der ermäßigte Beitrag liegt bei 20€.
  • Für Unternehmen bemisst sich der Jahresbeitrag am Umsatz. Wie genau ist in der Beitragsordnung beschrieben.
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Bekomme ich auch etwas für meinen Jahresbeitrag?

Sie erhalten die Zukunftsfähigkeit unserer Region, der Schutz von Natur und Tieren, die regionale Wertschöpfung und Wirtschaftskraft, eine bessere Nahversorgung u.v.m. – zu alldem trägt auch die Jahresgebühr bei (siehe dazu auch Frage „Warum sind die Lebensmittel in den Supermärkten überhaupt so billig?“ in der Xäls Info-Broschüre).




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Gibt es auch Familien-Mitgliedschaft?

Nein. Familien-Mitgliedschaften sind derzeit nicht vorgesehen.

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Können minderjährige Mitglied werden?

Ja. Der gesetzliche Vertreter muss dann ensprechend für sie unterschreiben.

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Welche Arten von Mitgliedschaft gibt es?

Im Moment sind zwei verschiedene Arten von Mitgliedschaft vorgesehen:

  1. Für Privatpersonen (Vereine gelten ebenso als Privatpersonen)
  2. Für Unternehmen als Xäls-Partnerbetrieb

Xäls-Partnerbetriebe dürfen mit dem Xäls-Logo werben, deswegen gelten für sie unsere strengen Partnerkriterien.

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Gibt es eine Ermäßigung vor Studierende/Schüler/Arbeitslose?

Ja, Studierende, Schüler*innen, Erwerbslose oder sonstige Härtefälle können auf dem Beitrittsformular eine ermäßigte Mitglieschaft beantragen.

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Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Nach der Satzung gilt, dass eine Kündigung erst fünf Jahre nach Beitritt möglich ist. Diese vergleichsweise lange Kündigungsfrist liegt darin begründet, dass die Genossenschaft und ihre Partnerbetriebe gerade in der Aufbauphase Planungssicherheit brauchen. Xäls ist auf eine grundsätzliche, radikale Alternative zur konventionellen Lebensmittelwirtschaft. Eigene Produktions- und Handelsstrukturen aufzubauen und am Leben zu halten – zumal bei einer milliardenschweren Konkurrenz – ist ein großes und langfristiges Projekt, das geht nicht von heute auf morgen. Dazu bedarf es einer verlässlichen finanziellen Basis, deshalb die lange Kündigungsfrist von 5 Jahren für die Mitgliedschaft.
Wenn ein Mitglied allerdings mehr als einen Genossenschaftsanteil besitzt, können diese zusätzlichen Anteile mit einer Frist von nur 2 Jahren gekündigt werden. Zudem können Genossenschaftsanteile auf andere Personen übertragen werden. Wenn es die finanzielle Lage der Genossenschaft zulässt, ist die Genehmigung einer vorzeitigen Kündigung (etwa in Notlagen) aber nicht von der Satzung ausgeschlossen.