Finanzen

Geldquellen

  1. Genossenschaftsanteile und Mitglieder-Jahresbeiträge von Privatpersonen und von Partner-Betrieben. Die genauen Beitragshöhen sind in unserer Beitragsordnung festgelegt.
  2. Darlehen an Xäls, die jedoch zumindest in der Anfangsphase noch nicht verzinst werden können.
  3. Öffentliche Fördergelder, die die Genossenschaft kontinuierlich beantragt.
  4. Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit der Genossenschaft (noch nicht in der Aufbauphase, aber mittelfristig bspw. durch Beteiligung an anderen Betrieben oder Aufbau eigener Produktions- oder Handelsstandorte).

Das macht deutlich: Erstens sind wir durch diese Einkommensquellen völlig unabhängig vom Kapitalmarkt! Und zweitens haben alle Mitglieder, unabhängig von der Höhe ihrer Einlagen, in der Generalversammlung dasselbe Stimmrecht. Es besteht also keine Gefahr, dass „Großaktionäre“ (wie in Aktiengesellschaften) den Kurs stärker bestimmen können als einfache Mitglieder, denn der Xäls-Kurs wird von der Generalversammlung bestimmt!

Was passiert mit dem Geld?

Die Genossenschaftsanteile dürfen nicht verbraucht werden sondern sind grundsätzlich so anzulegen, dass sie wieder zurückgezahlt werden können; d.h. mit diesen Geldern können bspw. Betriebe bei Xäls-relevanten Investitionen unterstützt werden.

Mit den anderen Einnahmen – und so auch mit den jährlichen Mitgliedsbeiträgen – wird das laufende Geschäft der Genossenschaft finanziert. Da die Genossenschaft in der Aufbauphase noch keine Einnahmen generiert, aber bereits Ausgaben hat, sind für diese laufenden Betriebskosten die Mitgliedsbeiträge erforderlich. Nur diese dürfen verbraucht werden, bspw. für:

  • ein Xäls-Büro, ggf. Personal, ext. Beratung, Fahrtkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Bildungs- und Info-Materialien
  • Veranstaltungen
  • Aufbau eigener Produktions- und Handelsstrukturen
  • Entwicklung/Einführung/Marketing des neuen Xäls-Labels